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Anwaltliche Beratung

Rechtliche Vertretung bei Streitigkeiten über Immobiliengutachten

Wenn du im Recht bist kannst du dir leisten die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.

- Mahatma Gandhi -

Tätigkeitsschwerpunkt der
Rechtsanwaltskanzlei Dr. von Khurja

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Vertretung gegenüber dem Finanzamt und anderen Behörden, wenn ein Immobiliengutachten im Rahmen einer steuerlichen Bewertung nicht oder nur teilweise anerkannt wurde.

Nach einer inhaltlichen und methodischen Prüfung des Gutachtens beurteile ich die Erfolgsaussichten eines Einspruchs oder gerichtlichen Verfahrens und übernehme bei Bedarf die anwaltliche Vertretung vor dem Finanzgericht.

Darüber hinaus prüfe ich als Rechtsanwältin und Immobiliensachverständige auch Gutachten anderer Sachverständiger, etwa wenn diese von der Gegenseite, einer Behörde oder einem privaten Gutachter vorgelegt wurden.
Gerade bei Erbschaften, Scheidungsverfahren oder steuerlichen Bewertungen kann die Qualität eines Gutachtens erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Ich unterstütze Sie dabei, die Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und rechtliche Zulässigkeit solcher Gutachten zu prüfen und Ihre rechtlichen Interessen kompetent zu vertreten – außergerichtlich wie auch vor Gericht.

Ich erstelle für Sie Immobilienbewertungen, die überzeugen - objektiv, transparent und fachlich fundiert.

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